Fernwärme
Die E-AG wurde von der Gemeinde Mals mit der Führung des Fernwärmenetzes sowie des Heizwerkes in der Grundschule beauftragt. Im Jahr 2014 erfolgte dann der Ankauf dieses Fernwärmenetzes durch die E-AG. Desweiteren wurde auch das Fernwärmenetz inklusive Heizwerk im Hallenbad angekauft. Seither betreibt die EG beide Fernwärmenetze.
Die neue Fernheizzentrale im ehemaligen Kasernenareal wurde 2016 eröffnet und in Betrieb genommen. Das Netz wird seitdem von drei Produktionsanlagen gespeist:
- zwei Biomassekesseln mit 6,2 Megawatt Leistung
- einer Holzvergasungsanlage mit einer Gesamtleistung von 298 KW.
Heute sind rund 370 Haushalte in Mals und 60 Haushalte in Laatsch an unserem Fernwärmenetz angeschlossen und es wird stetig ausgebaut.
- Angeschlossene Haushalte: ca. 430
- Netzlänge 2023: 22,86 km
- Fernwärmezentren: 1
- Verkaufte Wärmeengergie 2023: 11.305.567 KwH
- Verkaufte Wärmeenergie 2022: 10.488.486 KwH
- Verkaufte Wärmeenergie 2021: 11.037.757 KwH
- Verkaufte Wärmeenergie 2020: 9.948.804 KwH
- Verbrauch Hackschnitzel 2023: 25.560 Schüttraummeter (zusätzlicher Einkauf von Wärme der HVA: 2.799.260 KwH)
- Verbrauch Hackschnitzel 2022: 20.519 Schüttraummeter (zustätzlicher Einkauf von Wärme der HVA: 3.935.890 KwH)
- Verbrauch Hackschnitzel 2021: 24.059 Schüttraummeter (zusätzlicher Einkauf von Wärme der HVA: 2.518.660 KwH)
- Verbrauch Hackschnitzel 2020: 16.969 Schüttraummeter (zusätzlicher Einkauf von Wärme der HVA: 5.054.170 KwH)
Wie funktioniert Fernwärme?
Die Fernwärmeversorgung funktioniert wie ein großes Zentralheizungssystem, wobei die Fernwärme in unseren Werken erzeugt wird und über ein unterirdisches Rohrleitungsnetz zu Ihnen ins Haus bzw. in Ihre Wohnung kommt.
Wir nutzen lokale Ressourcen zur Wärmeerzeugung, wie beispielsweise durch den Ankauf von Holz auch aus heimischer Land- und Forstwirtschaft. Neueste Rauchgasreinigungssysteme in der Produktionsanlage ermöglichen uns, Schadstoffemissionen zu kontrollieren und eine energieeffiziente Wärmeerzeugung zu garantieren.
Ihre Vorteile einer umweltfreundlichen Energieversorgung:
- geringe Heiz- und Wartungskosten
- keine Anschaffungskosten für den Heizkessel
- einfache und unkomplizierte Nutzung
- geringes Gefahrenpotenzial: keine Verbrennung in Ihrem Zuhause
- hohe Versorgungssicherheit: stets vorhandene Wärme aus dem Fernwärmenetz
- ökologisch & nachhaltig
- Reduzierung von fossilen Brennstoffen in der Gemeinde Mals
- Verbesserung der Luftqualität
- Verringerung schädlicher Emissionen
Anschluss & Lieferung
Arbeiten, die in der Anschlussgebühr enthalten sind (TUAR, Art. 9.1):
- Lieferung und Vergabe der Wärmelieferung.
- Installation der Wärmeübergabestation, (inkl. Verlegung von 10 Meter an Fernwärmerohren auf dem Privatgrund) einschließlich der Rohrleitung zum Anschluss und zur Rückführung der Verteilerleitung.
- Ausführung der Tiefbauarbeiten und Wiederherstellung der Oberfläche auf öffentlichem Grund.
- Verbindung zwischen der Primärleitung des Fernwärmenetzes und der Wärmeübergabestation des Verbrauchers.
- Installation des Wärmemengenzählers.
Arbeiten, die nicht in der Anschlussgebühr enthalten sind (TUAR, Art. 9.1):
- Ausführung der Tiefbauarbeiten und Wiederherstellung der Oberfläche auf privatem Grund.
- Verbindung zwischen der Primärleitung des Fernwärmenetzes und der Wärmeübergabestation des Verbrauchers.
- Verlegung der Fernwärmerohre über 10 Meter auf privatem Grund.
Arbeiten, die vom Kunden durchgeführt werden und nicht in der Anschlussgebühr enthalten sind (TUAR, Art. 9.1):
- Realisierung der thermo-hydraulischen Anschlüsse der Übergabestation an den Sekundärkreislauf.
- Realisierung der elektrischen Anschlüsse der Übergabestation.
Die derzeit gültigen Anschlussgebühren finden Sie hier. Sie variieren je nach installierter Leistung des Kunden.
Lieferung
Die Kosten für den von der E-AG erbrachten Lieferung setzen sich wie folgt zusammen:
- Gebühr für die zur Verfügung gestellte Wärme
- Steuern und Abgaben
Die Rechnung wird je nach Verbrauch 3-5 mal im Jahr verschickt. Für jede Abrechnung werden nur die tatsächlich verbrauchten Mengen(angegeben in kWh) in die Rechnung aufgenommen. Die Fixgebühr und die Gebühr für die Nutzung der Unterzähler werden in der Rechnung berechnet.
So beantragen Sie den Netzanschluss
So beantragen Sie den Netzanschluss
Wenn Sie den Anschluss an das Fernwärmenetz der E-AG erwerben möchten, vervollständigen Sie das Formular Angebotsanfrage und senden es an die E-AG:
Per Post oder E-Mail:
E-AG
Bahnhofstraße 37/B
39024 Mals
info@e-ag-mals.it
Bitte vermerken Sie in der Betreffzeile der Nachricht:
„Vor- und Nachname – Angebotsanfrage für den Anschluss an das Fernwärmenetz der E-AG“ oder „Firmenname – Angebotsanfrage für den Anschluss an das Fernwärmenetz der E-AG“
In unserem Büro:
Bahnhofstraße 37/B
I-39024 Mals im Vinschgau
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, von 8:30 bis 12:00 Uhr.
Die E-AG sendet den Kostenvoranschlag für den Anschluss an das Netz mit den wirtschaftlichen Bedingungen für den Anschluss und die Lieferung an die von Ihnen angegebene Adresse. Wird das Angebot angenommen, können Sie, die dem Angebot beigefügte Anschluss- und Lieferanfrage unterschreiben und an uns zurücksenden.
Deaktivieren der Versorgung oder Trennen vom Netz
Der Nutzer des Fernwärmenetzes der E-AG kann jederzeit und kostenlos die Deaktivierung der Versorgung oder die Trennung vom Netz gemäß den Bestimmungen des Einheitstextes TUAR (Art. 6.2 und 9.3) der Regulierungsbehörde verlangen.
E-AG
Bahnhofstraße 37/B
39024 Mals
MAIL:
info@e-ag-mals.it – e-ag-mals@pec.rolamail.net
wobei darauf zu achten ist, dass in der Betreffzeile der Nachricht angegeben wird:
„Vor- und Nachname – Antrag auf Deaktivierung der Versorgung oder Netztrennung – Vertragsnummer XXX“ oder „Firmenname – Antrag auf Deaktivierung der Versorgung oder Netztrennung – Vertragsnummer XXX“.
Über das Büro des Betreibers
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Tätigkeiten, die gemäß Art. 8.2 des TUAR für die Deaktivierung der Lieferung durchgeführt werden:
a) Schließen und Verplomben der Absperrventile der Übergabestation
b) abschließende Wärmeablesung
c) Ausstellung der Abschlussrechnung über die Beendigung des Vertragsverhältnisses, auf Grundlage der Wärmeablesung aus Buchstabe b)
Tätigkeiten, die gemäß Art. 8.2 und 8.4 des TUAR für die Trennung vom Netz durchgeführt werden:
a) Schließen und Verplomben der Absperrventile der Übergabestation
b) abschließende Wärmeablesung
c) Ausstellung der Abschlussrechnung über die Beendigung des Vertragsverhältnisses, auf Grundlage der Wärmeablesung aus Buchstabe b)
d) Entfernung der Messeinrichtung und der weiteren Komponenten der Übergabestation, sofern diese Eigentum des Betreibers sind
e) Unterbrechung der Stromversorgung der Elektronikgeräte der Anschlussanlage
f) Unterbrechung des Hydraulik-Kreislaufs des Anschlusses vor dem Privateigentum des Nutzers, sofern derselbe Kreislauf keine anderen Nutzer versorgt
Sofern kein Schutzentgelt angewandt wird, werden dem Nutzer für die Deaktivierung der Lieferung und der Trennung vom Netz werden keine Entgelte oder Gebühren in Rechnung gestellt. (im Sinne TUAR, Art. 7.1)
Das Rücktrittsrecht steht ohne zeitliche Begrenzung zu, vorbehaltlich einer mindestens einmonatigen Vorankündigungszeit im Sinne des Art. 6.1 TUAR.
Ausübung des Rücktrittsrechts
Der Kunde hat das Recht, unter Einhaltung der Vorankündigung von mindestens einem Monat, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde übt dieses Recht durch Anfrage an den Betreiber um Deaktivierung der Lieferung oder um Trennung vom Netz aus.
Für den Fall, dass der Rücktritt vor Ablauf des Vertrages erfolgt, kann der Betreiber zu Lasten des Kunden eine Schutzgebühr zur Deckung der Kosten für den Anschluss vorsehen. Die Berechnung der Schutzgebühr erfolgt unter Einhaltung der Kriterien im Sinne von Art. 7.1 TUAR (Anlage A zum Beschluss der ARERA Nr. 463/2021/R/tlr u.n.Ä).*
* Der Gesamtbetrag der anwendbaren Schutzgebühr wird je nach dem Moment, an dem der Rücktritt erfolgt, festgelegt.
Die dem Nutzer angelastete Schutzgebühr entspricht:
a) im Falle von ansässigen Haushaltskunden, die nicht als Mitglieder von Genossenschaften mit Wärmeenergie beliefert werden, der Differenz zwischen den Anschlusskosten (abzüglich eventueller öffentlicher Beiträge) und dem Anschlusserlös;
b) in allen anderen als in Buchst. a) genannten Fällen, der Differenz zwischen Anschlusskosten, Kosten für die Erweiterung und/oder Leistungserhöhung des Netzes und Kosten für sämtliche weiteren für die Wärmelieferung erforderlichen Arbeiten (abzüglich eventueller öffentlicher Beiträge) und der gesamten dem Nutzer angelasteten Gebühr.
Die Schutzgebühr wird für ansässige Haushaltskunden und gewerbliche Kunden für 5 Jahre und für andere Kunden, sowie Mitglieder von Genossenschaften, für 10 Jahre angewendet.
Preise
Der Preis für die Lieferung der Fernwärme setzt sich aus einem einteiligen Preis auf die Wärmeenergie zusammen. Dieser findet im Dorf Mals und Laatsch Anwendung.
Der Preis der Wärmelieferung beruht auf einer Berechnung von Seiten des Wärmelieferanten wobei sämtliche Herstellungskosten herangezogen werden. (Hackschnitzel, Strom, Wartung, Personal, Abschreibungen und Zinsen) Der Wärmepreis wird max. ein Mal jährlich angepasst. Diese geschieht durch Beschluss des Alleinverwalters nach Gegenüberstellung der Herstellungskosten der vergangenen Jahre.
Der aktuelle Wärmepreis ist seit dem 01/09/2023 gültig und wird nach Verbrauchsgruppen unterschieden und beinhaltet die Heizung und Warmwasserlieferung für Haushaltskunden sowie den Dienstleistungssektor und die Industrie:
Jährliche Abnahme pro Übergabestation/Zähler | bis zu 500.000 KwH = ,1390 €/Kwh (zzgl. Mwst. und abzüglich Carbon Tax 0,021947 €/KwH) |
Jährliche Abnahme pro Übergabestation/Zähler | von 500.001 bis zu 750.000 KwH =,1181 €/KWh (zzgl. Mwst. und abz. Carbon Tax 0,021947 €/KwH) |
Jährliche Abnahme pro Übergabestation/Zähler | von 750.001 bis 1.000.000 KwH =,1063 €/KWh (zzgl. Mwst. und abz. Carbon Tax 0,021947 €/KwH) |
Jährliche Abnahme pro Übergabestation/Zähler | über 1.000.000 KwH = ,0945 €/KWh (zzgl. Mwst. und abzüglich Carbon Tax 0,021947 €/KwH) |
Wie lese ich die Rechnung?
Rechnungsposten | Beschreibung | Enthaltene Komponenten |
---|---|---|
Anagrafische Daten | Identifikationsdaten des Kunden | Inhalt: Nachname/Vorname, eindeutiger Identifikationscode, Rechnungsadresse, Steuernummer oder MwSt.-Nummer des Inhabers des Liefervertrags Kommerzielle Merkmale der Lieferung (Datum der Aktivierung, Art der Nutzung) Parameter der Lieferung (Typ, Lieferung, Vertragsleistung) Telefonnummern 24-Stunden-Notdienst Telefonnummern Kundendienst |
Fristen und Zeiträume | Rechnungsausstellungsdatum, Aktualisierung des Preises, Zahlungsinformationen | Inhalt: a) Ausstellungsdatum und Zahlungsfrist der Rechnung b) Zeitraum, auf den sich die Rechnung bezieht c) Informationen über Zahlungen und mögliche Ratenzahlungen |
Zahlungsmethoden | Methoden, Status früherer Zahlungen, angewandter Zinssatz | Inhalt: a) Zahlungsmethoden und Bankkoordinaten b) Zahlungsstatus (offene Posten) c) Mahnspesen d) Gebühren in Folge des Zahlungsverzugs e) Zinssatz, den der Betreiber im Falle eines Zahlungsverzugs anwendet |
Ausgaben für Energie | Der Preis setzt sich zusammen aus: – variabler Anteil kWh/Euro mit im Vertrag vorgesehenen Aktualisierungsverfahren |
Variabler Anteil: Umfasst den vom Fernwärmebetreiber in Rechnung gestellten Betrag für die Bereitstellung der Dienstleistung Heizung und Warmwasser (thermische Energie) an den Endkunden und den angegebenen Bezugszeitraum (Ablesedaten). Der in der Rechnung angewandte Preis entspricht den vertraglich festgelegten Kosten für Wärmeenergie abzüglich der angewendeten Steuergutschrift (Gesetz 448/98 i.g.F.) |
Neuberechnungen | Dieser Posten ist nur in Rechnungen vorhanden, bei denen die zuvor in Rechnung gestellten Beträge aufgrund geschätzter Messwerte (Ausgleiche) neu berechnet werden oder wenn es eine Änderung der Messdaten gegeben hat. | |
Andere Posten | Dieser Posten ist nur in Rechnungen vorhanden, in denen andere als die in den weiteren Posten enthaltenen Beträge belastet oder gutgeschrieben werden. Als Beispiel sind unter diesem Punkt enthalten: Verzugszinsen, Entschädigungen. | |
Steuern | Einschließlich Mehrwertsteuer (MwSt.). Die Mehrwertsteuer wird auf den Gesamtbetrag der Rechnung erhoben; der angewandte Satz beträgt 22%, mit Ausnahme von Haushaltsnutzern, deren Satz auf 10% reduziert ist. |
Für detailliertere Informationen über die Rechnung wenden Sie sich bitte an die folgenden Adressen:
- Post: 39024 Mals – Bahnhofstraße 37/B
- Telefon: 0473/849521
- E-Mail: info@e-ag-mals.it
Qualität der Dienstleistung und Rechte der Nutzer
Für Beschwerden und Informationsanfragen können Sie uns unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
E-AG Mals
Bahnhofstraße 37/B
39024 Mals
+39 0473 849521
info@e-ag-mals.it
Öffnungszeiten Büro und Telefondienst:
Mo – Fr 08:30 – 12:00 Uhr
1) Qualitätsstandards aus dem RQCT über die Handelsqulität
Im Sinne des Einheitstextes RQCT (Anlage A zum Beschluss der ARERA Nr. 526/2021/R/tlr) der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt ARERA, sind wir als Betreiber verpflichtet, folgende Standards für die Dienstleistungsqualität einzuhalten:
Spezifische Standards
Beschreibung Qualitätsstandard | Definition | Frist | Einhaltungsgrad im Jahr 2023 |
---|---|---|---|
Maximal zugelassene Zeit für die Ausführung von einfachen Arbeiten | Die Ausführungszeit für einfache Arbeiten ist die in Arbeitstagen gemessene Zeit zwischen dem Eingang beim Betreiber der Annahme des vom Antragsteller übermittelten Kostenvoranschlags und dem Zeitpunkt der Ausführung der beantragten einfachen Arbeiten | 15 Arbeitstage | 100 % |
Maximal zugelassene Zeit für die Ausführung von komplexen Arbeiten | Die Frist für die Ausführung komplexer Arbeiten ist der zwischen dem Betreiber und dem Antragsteller vereinbarte Termin, zu dem sich der Betreiber verpflichtet, die beantragten komplexen Arbeiten abzuschließen. | Innerhalb des vereinbarten Datums | 100 % |
Maximal zugelassene Zeit für die Aktivierung der Lieferung | Entspricht der Zeitspanne zwischen dem Datum, an dem der Betreiber die Anfrage um Aktivierung der Lieferung vom Antragssteller erhält und dem Datum der Aktivierung der Lieferung | 7 Arbeitstage | 100 % |
Maximal zugelassene Zeit für die Wiederaktivierung der Lieferung nach deren Aussetzung wegen Zahlungsverzug | Entspricht der Zeitspanne zwischen dem Datum, an dem der Betreiber die Bestätigung der erfolgten Zahlung der noch offenen Rechnungen des Nutzers erhält und dem Datum der tatsächlichen Wiederaktivierung der Lieferung | 2 Werktage | 100 % |
Maximal zugelassene Zeit für die Deaktivierung der Lieferung auf Anfrage des Nutzers | Entspricht der Zeitspanne zwischen dem Datum, an dem der Betreiber die Anfrage um Deaktivierung der Lieferung des Nutzers erhält und dem Datum der tatsächlichen Deaktivierung | 5 Arbeitstage | 100 % |
Maximal zugelassene Zeit für die Trennung vom Netz auf Anfrage des Nutzers | Entspricht dem zwischen dem Betreiber und dem Nutzer vereinbarten Termin, bis zu dem der Betreiber sich verpflichtet, die Trennung vom Netz vorzunehmen. | Innerhalb des vereinbarten Datums | 100 % |
Maximal zugelassene Zeit für die begründete Beantwortung einer schriftlichen Beschwerde | Entspricht der Zeitspanne zwischen dem Datum, an dem der Betreiber die schriftliche Beschwerde des Antragsstellers erhält und dem Datum, an dem der Betreiber dem Antragssteller eine begründete schriftliche Antwort zur Verfügung stellt | 30 Kalendertage | 100 % |
Allgemeine Standards
Beschreibung Qualitätsstandard | Definition | Einhaltungsfrist | Einhaltungsgrad im Jahr 2023 |
---|---|---|---|
Mindestprozentsatz für Kostenvoranschläge für einfache Arbeiten, die innerhalb der maximal zugelassenen Zeit von 10 Arbeitstagen ab entsprechender Anfrage zur Verfügung gestellt wurden | Die Frist für die Kostenvoranschläge für die Ausführung von Arbeiten entspricht der Zeitspanne zwischen dem Datum, an dem der Betreiber die Anfrage um Kostenvoranschlag vom Antragssteller erhält und dem Datum, an dem der Kostenvoranschlag dem Antragssteller zur Verfügung gestellt wird Datum, an dem der Kostenvoranschlag dem Antragssteller zur Verfügung gestellt wird | 90% | 100 % |
Mindestprozentsatz für Kostenvoranschläge für komplexe Arbeiten, die innerhalb der maximal zugelassenen Zeit von 30 Arbeitstagen ab entsprechender Anfrage zur Verfügung gestellt wurden | Die Frist für die Kostenvoranschläge für die Ausführung von Arbeiten entspricht der Zeitspanne zwischen dem Datum, an dem der Betreiber die Anfrage um Kostenvoranschlag vom Antragssteller erhält und dem Datum, an dem der Kostenvoranschlag dem Antragssteller zur Verfügung gestellt wird | 90 % | 100 % |
Automatische Entschädigungen aus dem RQCT über die Handelsqualität
Im Falle der nicht fristgerechten Einhaltung eines der oben genannten spezifischen Standards, steht dem Nutzer nach den im Einheitstext RQCT festgelegten Bedingungen eine automatische Entschädigung zu.
Der Grundbetrag dieser Entschädigung entspricht 30 Euro für von kleinen Nutzern (unter 50 kW Vertragsleistung) beantragten Leistungen und 70 Euro für von mittleren Nutzern (zwischen 50 und 350 kW Vertragsleistung) beantragten Leistungen. Einzig für die begründete Beantwortung einer schriftlichen Beschwerde von kleinen und mittleren Nutzern, entspricht der Grundbetrag der Entschädigung immer 30 Euro.
Dieser Grundbetrag wird je nach Verspätung in der Ausführung der Leistung folgendermaßen erhöht:
- bei Ausführung der Leistung innerhalb der doppelten Zeit aus dem Qualitätsstandard, oder, im Falle komplexer Arbeiten oder einer Trennung vom Netz, innerhalb von 45 Kalendertagen nach Ablauf der vereinbarten Frist für die Leistung, bleibt der Grundbetrag der Entschädigung unverändert;
- bei Ausführung der Leistung ab der doppelten jedoch unter der dreifachen Zeit aus dem Qualitätsstandard, oder, im Falle komplexer Arbeiten oder der Trennung vom Netz, nach 45 Kalendertagen, jedoch innerhalb von 90 Kalendertagen nach der vereinbarten Frist für die Leistung, steht dem Nutzer der doppelte Grundbetrag der Entschädigung zu;
- bei Ausführung der Leistung ab der dreifachen Zeit aus dem Qualitätsstandard, oder, im Falle komplexer Arbeiten oder einer Trennung vom Netz, nach mehr als 90 Kalendertagen nach der vereinbarten Frist für die Leistung, steht dem Nutzer der dreifache Grundbetrag der Entschädigung zu.
Der zustehende Betrag wird dem Nutzer automatisch in der nächsten darauffolgenden Rechnung gutgeschrieben.
Die Zahlung der automatischen Entschädigung schließt nicht das Recht des Nutzers aus, den Ersatz des eventuell erlittenen darüberhinausgehenden Schadens in den zuständigen Stellen zu fordern
2) Spezifische Qualitätsstandards des Fernwärmedienstes für die Messung im Sinne des TIMT
Im Sinne des Einheitstextes TIMT (Anhang A, Beschluss der ARERA vom 17. November 2020 Nr. 478/2020/R/tlr i.g.F.) der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt ARERA, sind wir als Betreiber verpflichtet, folgende Standards für die Dienstleistungsqualität der Messung einzuhalten:
Indikator | Spezifischer Standard | Einhaltungsgrad im Jahr 2023 |
Frist für Eingriff zur Prüfung des Zählers gemäß Art. 13 TIMT | Höchstens 15 (fünfzehn) Arbeitstage | 100 % |
Frist für Mitteilung des Ergebnisses der Zählerprüfung gemäß Art. 14 TIMT |
Höchstens 10 (zehn) Arbeitstage, wenn Zählerprüfung vor Ort durchgeführt wird Höchstens 30 (dreißig) Arbeitstage, wenn Zählerprüfung nicht vor Ort durchgeführt |
100 % |
Frist für Austausch im Falle eines Ausfalls oder einer Fehlfunktion des Zählers gemäß Art. 15 TIMT | Höchstens 15 (fünfzehn) Arbeitstage | 100 % |
Automatische Entschädigungen aus dem TIMT über die Messung
Bei Nichteinhaltung der in Artikel 18 TIMT festgelegten spezifischen Qualitätsstandards zahlt der Betreiber dem Nutzer mit der ersten darauffolgenden Rechnung eine automatische Entschädigung in Höhe von:
a) dreißig (30) Euro für Dienstleistungen, die von kleineren Nutzern (unter 50 kW Vertragsleistung) angefordert werden;
b) siebzig (70) Euro für Dienstleistungen, die von Nutzern mittlerer Größe (zwischen 50 und 350 kW Vertragsleistung) angefordert werden.
Diese automatische Grundentschädigung erhöht sich im Verhältnis zur Verspätung in der Ausführung der Leistung wie folgt:
a) erfolgt die Erbringung der Dienstleistung außerhalb des Standards, aber innerhalb der doppelten Zeitspanne aus dem Standard, auf die sich die Dienstleistung bezieht, so wird der Grundbetrag der Entschädigung gezahlt;
b) erfolgt die Erbringung der Dienstleistung außerhalb des doppelten Standards, auf die sich die Dienstleistung bezieht, aber innerhalb des Dreifachen des Standards, so wird das Doppelte des Grundbetrages der Entschädigung gezahlt;
c) erfolgt die Erbringung der Dienstleistung außerhalb des dreifachen Standards, auf die sich die Dienstleistung bezieht, wird das Dreifache des Grundbetrages der Entschädigung gezahlt.
Der Betreiber ist nicht zur Zahlung der automatischen Entschädigung verpflichtet, wenn die Nichteinhaltung des spezifischen Qualitätsstandards auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:
a) Höhere Gewalt, d. h. behördliche Maßnahmen, außergewöhnliche Naturereignisse, für die von der zuständigen Behörde der Notstand ausgerufen wurde, Streiks, die ohne die gesetzlich vorgeschriebene Ankündigung einberufen wurden, Nichterhalt von Genehmigungsunterlagen;
b) Ursachen, die dem Nutzer oder Dritten zuzuschreiben sind, oder Schäden oder Hindernisse, die von Dritten verursacht werden.
Befindet sich der Nutzer im Zahlungsverzug, setzt der Betreiber die Zahlung der automatischen Entschädigung aus, bis die fälligen Beträge beglichen sind.
3.) Spezifische Qualitätsstandards des Fernwärmedienstes für die technische Qualität im Sinne des RQTT
Im Sinne des Einheitstextes RQTT (Anhang A, Beschluss der ARERA vom 25. Juli 2023 Nr. 346/2023/R/tlr i.g.F.) der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt ARERA, sind wir als Betreiber verpflichtet, folgende Standards für die technische Qualität des Fernwärmedienstes einzuhalten:
Indikator | Spezifischer Standard | Einhaltungsgrad im Jahr 2024 |
Höchstdauer der Unterbrechungen des Fernwärmedienstes, berechnet im Sinne der Bestimmungen aus Art. 13 des RQTT, ohne Vorankündigung im Sinne des Art. 14 des RQTT | 12 Stunden, wenn sie in der Winterperiode auftreten | k.A. |
24 Stunden, wenn sie in der Sommerperiode auftreten | k.A. |
Automatische Entschädigungen aus dem RQTT über die technische Qualität
Bei Nichteinhaltung der in Art. 20 des RQTT festgelegten spezifischen Qualitätsstandards zahlt der Betreiber dem Nutzer mit der ersten darauffolgenden Rechnung eine automatische Grundentschädigung, die nach folgender Formel berechnet wird:
I𝑏𝑎𝑠𝑒 = min{𝐾 ∗𝑃𝑐𝑜𝑛𝑡𝑟 ;I𝑚𝑎𝑥 }
wobei: – K ist der Koeffizient, der die Höhe der Grundentschädigung in Abhängigkeit von der Leistung des Nutzers angibt; er beträgt 0,5 EUR/kW; – Pcontr ist die vertragliche Leistung des von der Nichteinhaltung des Qualitätsstandards betroffenen Nutzers, ausgedrückt in kW; – Imax ist der Höchstbetrag der automatischen Grundentschädigung, der 600 Euro beträgt.
Diese automatische Grundentschädigung erhöht sich je nach Verzögerung bei der Wiederaufnahme der Wärmelieferung für den einzelnen Nutzer wie folgt:
a) Die automatische Grundentschädigung wird gezahlt, wenn die Wiederaufnahme des Dienstes nach der Zeit aus dem Qualitätsstandard, aber innerhalb der doppelten Zeit erfolgt;
b) das Doppelte der automatischen Grundentschädigung wird gezahlt, wenn die Wiederaufnahme des Dienstes nach der doppelten Zeit aus dem Qualitätsstandard, aber innerhalb der dreifachen Zeit erfolgt;
c) das Dreifache der automatischen Grundentschädigung, wenn die Wiederaufnahme des Dienstes nach Ablauf der dreifachen Zeit aus dem Qualitätsstandard erfolgt.
Der Betreiber ist nicht zur Zahlung der automatischen Entschädigung verpflichtet, wenn die Nichteinhaltung des spezifischen Qualitätsstandards auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:
a) höhere Gewalt, d. h. behördliche Maßnahmen, außergewöhnliche Naturereignisse, für die von der zuständigen Behörde der Notstand ausgerufen wurde, Streiks, Nichterhalt von Genehmigungsunterlagen;
b) äußere Ursachen, verstanden als durch Dritte verursachte Schäden, Notfälle oder Unfälle, die nicht dem Betreiber zuzuschreiben sind.
Befindet sich der Nutzer im Zahlungsverzug, setzt der Betreiber die Zahlung der automatischen Entschädigung aus, bis die fälligen Beträge beglichen sind.
Notfallnummerdienst
Die folgende Notfallnummer für die Meldung von Wasser- oder Dampfverlusten im Netz, von Unregelmäßigkeiten oder von Unterbrechungen der Lieferung ist kostenlos und 24 Stunden am Tag, jeden Tag aktiv:
+39 0473 530 040